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Wege in die Werkstatt

Hier erfahren Sie, für wen unser Angebot gedacht ist und wie Menschen mit Handicap Leistungen der Werkstatt in Anspruch nehmen können.

Die Angebote der Werkstatt sind für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, die

  • im erwerbsfähigen Alter sind, also 15 bis einschließlich 64 Jahre alt sind,
  • wegen ihrer Behinderung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können
  • eine Kosten-Zusage für einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben

Diese Kosten-Zusage erhalten Sie von einem Leistungs-Träger.
Im Gesetz steht, dass weder die Betroffenen noch ihre Angehörigen für die Werkstatt-Kosten aufkommen müssen.

Wer trägt die Kosten für die berufliche Bildung und für einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt?

  • Für den Berufs-Bildungs-Bereich: in der Regel die Bundes-Agentur für Arbeit
  • Für den Arbeitsbereich: die Eingliederungs-Hilfe
  • In Ausnahme-Fällen: die Unfall- und Renten-Versicherung

 

Sie möchten durch unsere Werkstatt unterstützt werden

Zuerst stellen Sie beim Leistungs-Träger entweder einen Reha-Antrag oder einen Antrag auf ein Persönliches Budget.
Seit dem 1. Januar 2008 haben Sie das Recht, zwischen diesen beiden Anträgen zu wählen.
Wie unterscheiden sich die beiden Anträge?

Der Reha-Antrag

Werden die Kosten für Reha-Leistungen übernommen, rechnet der Leistungs-Träger direkt mit den Stormarner Werkstätten Ahrensburg ab.
Darin sind dann alle Leistungen der Werkstätten enthalten, auch Förder-Angebote und Fahrdienst.

Der Antrag auf ein Persönliches Budget

Ein Budget ist ein Geldbetrag für einen bestimmten Zweck.

Wenn der Leistungsträger die Kosten für das persönliche Budget übernimmt, erhält die oder der Leistungs-Berechtigte monatlich einen festgesetzten Geldbetrag.
Von dem Geld kann er Hilfe und Unterstützung bezahlen.
Er kann zum Beispiel Leistungen in unserer Werkstatt in Anspruch nehmen und vom Budget bezahlen.

Das persönliche Budget macht mehr Selbstbestimmung möglich.
Der Leistungs-Berechtigte bestimmt selbst, wer ihn unterstützen darf, wann er die erforderliche Hilfe in Anspruch nimmt und wie sie aussehen soll.

Für das persönliche Budget muss der Mensch mit Handicap sich selbst um vieles kümmern und aktiv werden.
In unserer Werkstatt beraten Sie erfahrene Fachkräfte des sozialen Dienstes.
Sie helfen dabei, die Unterstützung zu planen und die passenden Förder-Angebote zu finden.

Aufnahme

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt haben, bespricht der
Fach-Ausschuss den Antrag.
Im Fach-Ausschuss sind die Stormarner Werkstätten Ahrensburg, die Agentur für Arbeit und das Kreis-Sozialamt vertreten.
Wenn der Fach-Ausschuss zustimmt und wir noch Menschen mit Handicap aufnehmen können, nehmen wir Sie im Berufs-Bildungs-Bereich oder im Arbeits-Bereich auf.

Wir begrüßen Sie dann in unserem Team .